Wer zu einem Polizisten „Du Mädchen!“ sagt, kann wegen Beleidigung verurteilt werden. So erging es einer Frau aus Düsseldorf. Das Gericht ging davon aus, dass die Aussage darauf ausgelegt gewesen sei, den Polizisten in seiner Ehre herabzusetzen und ist deshalb als Beleidigung zu werten. Sie bekam eine Geldstrafe von 200€.
AG Düsseldorf, Az.: 122 Cs 588/14