Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Unternehmensgeldbuße gegen den Rechtsnachfolger einer juristischen Person nur verhängt werden, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zwischen dem Vermögen der früheren und der neuen Gesellschaft eine sogenannte Nahezu-Identität besteht (BGH, 16.12.14, KRB 47/13).