Das Oberlandesgericht Naumburg bejaht einen Verstoß gegen die Geschäftsführerpflichten, wenn der Geschäftsführer vor Ablauf des für seinen Dienstwagen abgeschlossenen Leasingvertrags ein neues Fahrzeug zu ähnlichen Konditionen anschafft. Die Gesellschaft wird folglich mit Kosten der vorzeitigen Vertragsbeendigung belastet (OLG Naumburg, 30.3.15, 1 U 113/14).